Die Bereitstellung der Wasserversorgung ist eine öffentliche Aufgabe und daher auch klar geregelt. Als Zweckverband arbeiten wir entsprechend der Vorgaben, die durch die Bundesverordnungen, Landesverordnungen und die von den Verbandsmitgliedern erlassenen Bestimmungen definiert werden. Auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, unsere Satzungen herunterzuladen. Sollten Sie weitere Fragen haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Trinkwasser
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Wasserversorgungssatzung (gültig bis 31.12.2022)
Aktualisierte Fassung (keine Neufassung) der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) des Zweckverbandes Wasserversorgung “Meissner Hochland”
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Wasserversorgungssatzung (gültig ab 01.01.2023)
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser vom 20. Juni 1980 (BGBI. I S. 750, 1067)
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Verwaltungskostensatzung (mit Änderungssatzung)
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung)
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Abwasser
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Abwasser Gebührensatzung
regelt die regelmäßigen Gebühren, die u.a. für die Einleitung von Schmutzwasser in der Gemeinde Käbschütztal zu zahlen sind
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Abwasser Beitragssatzung
regelt die Beiträge bei Herstellung eines Abwasseranschlusses in der Gemeinde Käbschütztal
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Abwassersatzung
allgemeine Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Käbschütztal
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Fäkaliensatzung
Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben
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Abwassersatzung
einzusehen auf der Webseite der Stadt Nossen
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